In der rund 5000 Quadratmeter großen Anlage des Römerkastells "Alta Ripa" befand sich die nachweislich erste Brunnenanlage. Nach den bei den Ausgrabungen im Jahre 1961 datierten Spundbrettern wurden die dafür verwendeten Bäume erst wenige Jahre zuvor gefällt. Es kann daher als gesichert gelten, dass der Brunnen spätestens 369 nach Christus in Betrieb genommen wurde.
Bei der Freilegung hatte er eine Tiefe von 4,3 Meter und der obere Rand einen Durchmesser von 1,35 Meter. Die Brunnensohle war mit Brettern verschalt, in denen sich Löcher befanden, damit das Wasser zufließen konnte. Der Schacht war mörtellos gemauert und besaß oben einen Sandsteinblock (Puteal). Der Brunnen lag unter einer Steinbettung des Frühmittelalters und barg im Schutt außer Mayener Keramik einen bronzenen Henkel mit Oese, einen eisernen (?) Amboss, eine Glocke und jede Menge eiserne Nägel. Leider ist von dem römischen Brunnen nichts mehr zu sehen, denn seine Lage wurde mitten in der Ludwigstraße, vor der alten Dorfkirche, geortet.
Ältester Brunnen trägt die Jahreszahl 1759
Der wohl älteste Brunnen auf einem Privatgelände steht in der Reginostraße 7 und diente in den Zwanzigern dieses Jahrhunderts dem damaligen Geflügelpark Elisabeth noch als Wasserspender.
Nichts mehr zu sehen ist dagegen von den beiden Dorfbrunnen, die im vergangenen Jahrhundert neben den privaten Brunnenanlagen als Schachtbrunnen von der Gemeinde errichtet wurden. Bekannt ist jedoch, dass die Gemeinde Altrip am 27. Oktober 1869 einen "Vertrag" mit Christiana Bug abschloss, indem sie kurzerhand die Witwe einen Revers unterschreiben ließ, in der diese für einen Platz Ecke Obergasse/Rheindammstraße (früheres Anwesen Ludwigstraße 1) "für jetzt und die Zukunft auf jede Entschädigung verzichtete". Der zweite Brunnen befand sich in der Obergasse. Dem Maurermeister Jacob Hofacker II. wurde ab Januar 1878 die Unterhaltung der Gemeindebrunnen für eine Jahresentschädigung von 25 Mark zugesprochen.
Wasser für die "Krone"
Am 25. Januar 1906 wandte sich die Gemeinde mit der Bitte um Beratung an das königliche Bezirksamt Ludwigshafen. "Seit langem klagen die Bewohner der südlichen Ortsteile über schlechtes Trinkwasser," schrieb das Gemeindeoberhaupt. Die Gemeinde hatte das Wasser untersuchen lassen und als Ergebnis stand fest, "daß das Wasser zu Genußzwecken augenscheinlich ganz unbrauchbar ist, sowohl seines schmutzigen Aussehens als auch dessen widerlichen Geschmackes nach." Die rund 150 Bewohner der Luitpold- und Wilhelmstraße sowie der Schloßgasse mussten daher das Trinkwasser vom Gemeindebrunnen, der teilweise 200 Meter entfernt war, holen. Die genannten Straßen lagen im sogenannten Hochwasserviertel und die Brunnen der einzelnen Häuser konnten nur Wasser zum Waschen und Putzen fördern.
Um hier Abhilfe zu schaffen bedurfte es im Jahre 1907 erst des Vorstoßes einer Frau. Die Wirtin der Gastwirtschaft "Zur Krone" (Peter Hook, Witwe) beantragte für ihre nach einem Brand neuerrichtete Lokalität den Anschluss an den Gemeindebrunnen in der Ludwigstraße mittels einer Wasserleitung.
Am 18. November 1909 war es dann soweit. Der von der Brunnenbaufirma Heinrich Hild in Ruchheim errichtete Brunnen wurde eingeweiht. Zwei Pumpen, wovon die eine eine ca. 140 Meter lange Strecke und die andere 65 Meter "schleifen" musste, nahmen den Betrieb auf. 53 Familien wurden per Wasserleitung an die Brunnenanlage angeschlossen. Während die Witwe Hook von der "Krone" und später deren Schwiegersohn, der die Gaststätte übernahm, widerspruchslos ein jährliches Wassergeld von zwei Mark zahlte, gab es Ärger mit den anderen Anschlussnehmern. Der frühere Bürgermeister Adam Hört II. hatte im Rahmen einer Bürgerversammlung den Anschlussnehmern weiterhin Wassergeldfreiheit zugesichert. Einen Gemeinderatsbeschluss hierüber gab es jedoch nicht und im Dezember 1909 kam es bei den Gemeinderatswahlen zu einem völligen politischen Umschwung.
Der Gemeinderat beschloss am 9. Dezember 1910, zur Deckung des Aufwandes für die Verzinsung des Kapitals und des Unterhalts der Leitung, von jedem angeschlossenen Haushalt eine Gebühr von zwei Mark jährlich zu verlangen. Ein Benutzungszwang bestand nicht, da es den Bewohnern der drei Straßen freistand, ihr Trinkwasser auch weiterhin von dem in der Obergasse stehenden öffentlichen Brunnen zu holen. Erstmals für das Jahr 1911 wurde eine Gebühr angefordert, zumal in diesem Jahr die ersten Reparaturen anfielen. Der Aufseher Konrad Schweikert prozessierte zusammen mit weiteren 39 Anschlussnehmern gegen die Gebühr. In der ersten Instanz entschied das königliche Bezirksamt Ludwigshafen zugunsten der Gemeinde.