Ungewöhnliche Gemarkungsgrenzen

Dass Altrip an Mannheim, Ludwigshafen, Neuhofen und Waldsee grenzt, ist bekannt. Kaum jemand weiß indes, dass die Gemeinde noch ganz andere Nachbarn von der badischen Seite hat. Überhaupt hat die Gemarkung zum Teil bizarre Grenzen.

Nur wenige Altriper wissen, dass ihre Gemarkung in der Strommitte an eine Exklave der Gemeinde Edingen-Neckarhausen und an Brühl-Rohrhof angrenzt. Diese Besonderheit an der Südostflanke der Gemeinde Altrip findet sich selbst auf topografischen Karten, der Karte der Rad- und Wanderwege des Rhein-Pfalz-Kreises oder der Wanderkarte Mannheim-Speyer nicht, die von den Landesvermessungsämtern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg herausgebracht wurden.

Die „Grenze im Strom” zu Edingen-Neckarhausen ist 200 Meter lang und daran anschließend die Grenze zu Brühl-Rohrhof ebenfalls 200 Meter. Die historischen Grenzen nehmen südlich von Altrip überhaupt zum Teil einen bizarren Verlauf. Nur rund 400 Meter Luftlinie vom südlichen Altriper Gemarkungszipfel beginnt im Otterstädter Altrhein bereits die Gemarkung Otterstadt. Und noch eine Besonderheit gibt es in der Südostecke Altrips: Nur rund 800 Meter Luftlinie entfernt befindet sich auf badischer Seite eine große Exklave der Stadt Schwetzingen. Gegenüber dem südlichsten Teil des Altriper Naturschutzgebiets „Horreninsel” erstreckt sich rechtsrheinisch ein kombiniertes Natur- und Landschaftsschutzgebiet von 650 Hektar Größe.

Zum Vergleich: Das im Dezember 1970 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Neuhofener Altrhein” umfasst in den Gemarkungen Neuhofen und Altrip nur 50 Hektar. Ebenfalls bemerkenswert: Ein Stück in der Südostecke der Altriper Gemarkung, das die Altriper allgemein „Staatswald” nennen. Der dortige Wald umfasst einen Teil des Staatsforstes Speyer mit den Bezeichnungen „Ried” und „Durchstich”. Im Bereich des „Durchstiches” war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der ursprüngliche Rheindurchstich geplant, der bei einer Verwirklichung Altrip zu einer rechtsrheinischen Gemeinde des Großherzogtums Baden hätte werden lassen. Sogar die Bäume waren schon für diesen Plan gefällt worden. Das für 1827 vorgesehene Vorhaben wurde Ende 1826 durch einen Einspruch Preußens gekippt, und 1832 einigten sich Baden und Bayern auf den „Altriper Durchstich”, der den Ort für Bayern rettete.

Das Waldstück beginnt südlich vom Riedhof, östlich der Straße nach Waldsee (K 13) und reicht bis zum Rheinstrom. Im Süden bildet die Stichstraße, „Nato-Straße” genannt, die Grenze zwischen Waldsee und Altrip und führt von der K 13 bis zum Gasthaus „Rheinblick”. Wer sich ein Bild von den angrenzenden Gemarkungen von Edingen-Neckarhausen und Brühl-Rohrhof machen möchte, wandert von Rheinkilometer 412, am Ritzerbaum, 300 Meter Richtung Hochspannungsmast. Die ersten 200 Meter am jenseitigen Ufer gehören zur Neckargemeinde und die anschließenden 200 Meter zu Brühl.

(W. Schneider | 2004)
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