Zwei weitere Gebäude im Rhein-Pfalz-Kreis wurden offiziell als Kulturdenkmäler anerkannt. Die Anwesen stehen in der Moltkestraße 2 in Altrip und in der Landauer Straße 2 in Dudenhofen. Wie die Ludwigshafener Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde erläutert, ist das Altriper Haus zwar erst 80 Jahre alt, steht aber an historisch prägnanter und bedeutsamer Stelle. Der zweigeschossige Putzbau mit Satteldach vertrete außerdem in charakteristischer Weise den historischen Zeitgeschmack der 1920er Jahre, der sich in einer üppigen Gliederung im Barockstil äußere. Ortgeschichtliche und künstlerische Gründe sprächen für eine dauerhafte Erhaltung und Pflege. Das zweite Denkmal in Dudenhofen ist das Gasthaus „Zum goldenen Lamm”.