Fährgebühren im Jahr 1918

Im Königlich Bayerischen Kreis-Amtsblatt der Pfalz wurde am 28. Januar 1918 der Gebührentarif für die Benutzung der Gierfähre der Gemeinde Altrip veröffentlicht. Darin lesen wir:

  • Die Abonnentenkarte ist vorauszuzahlen und kann nur gegen Vorzeigen des Arbeitsnachweises verlangt werden.
  • Für Mehrfahrt als regelmäßig zwei- oder viermalige Fahrt wird jeweils die Einzelfahrt bezahlt.
  • Außerhalb der regelmäßigen Fahrzeit werden die Preise - mit Ausnahme der Abonnentenpreise - sowie die Preise für Beförderung von Tieren und Gegenständen verdoppelt. Der Lenker des Fahrzeuges hat keine Gebühr, eventuelle Mitfahrer haben die üblichen Gebühren für Personenbeförderung zu entrichten.
  • Erwachsene hatten für eine einfache Überfahrt 5 Pfennig zu zahlen - ein Stück Großvieh kostete hingegen 20 Pfennig bei der Überfahrt.
  • Wer aber gar zu den "Reichen” zählte und mit einem Kraftwagen mit drei und mehr Sitzen übergesetzt werden wollte, der musste das 10fache dessen entrichten. was ein Fußgänger zu zahlen hatte - nämlich 50 Pfennig.
  • Hundefreundlich war die Gemeinde damals offensichtlich nicht, denn ein Hund brauchte ein Billet zu 3 Pfennig, nämlich genauso viel wie für Kinder zwischen 4 und 10 Jahren.
(Quelle: Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip vom 25.01.1973)

Fährgebühren im Jahr 1918

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