Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 14. Januar 1965 | 6. Jahrgang - Nummer 2
BITTEN DER GEMEINDEVERWALTUNG
a) An die Straßenanlieger
Die Straßenanlieger werden wiederholt gebeten, bei Schneefall den Schnee auf die Seite (gegen die Rinne) zu räumen, damit es nicht auf der ganzen Fahrbahn einen Matsch gibt, wie es durch den letzten Schneefall eingetreten ist. Auch der Bürgersteig wolle vom Schnee geräumt werden, damit das Begehen möglich ist. Bei dieser Gelegenheit machen wir auf die bestehenden ortspolizeilichen Vorschriften aufmerksam, die besagen:
- Die Hydranten und Schieber der Wasserleitungen sind stets von Schnee und Eis freizuhalten.
- Die Wasserleitungen einschl. Wassermesser sind entsprechend vor Frost zu schützen.
- Zur Verhütung von Glatteis sind die Fahrbahnen der Ortsstraßen jeweils nach eingetretenem Schneefall von den Schneemassen zu räumen, ebenso die Bürgersteige und die Zugänge zu den Anwesen.
- Die Beseitigung der Schneemassen hat während des Tages sofort nach Beendigung des Schneefalles, bei lang anhaltendem Schneefall mehrere Male während des Schneefalles zu erfolgen. In den Abendstunden eingetretene Vereisungen und Verschneiungen sind letztmals um 21.00 Uhr, während der Nacht eingetretene Vereisungen und Verschneiungen bis spätestens 9.00 Uhr zu beseitigen.
- Bei Glatteis sind die Fußwege ausgiebig mit Asche oder Sand zu bestreuen. Für evtl. Schäden ist der Streupflichtige haftbar.
- In allen Schadensfällen sind die säumigen Anlieger bzw. die Anschlußnehmer der Wasserversorgung haftbar und schadensersatzpflichtig.
Die Gemeinde mit ihren wenigen Arbeitskräften tut zum Straßenzustand ihr möglichstes. Helft deshalb alle mit.
b) An die Bauherren und Bauunternehmer
Die Bauherren und Bauunternehmer werden gebeten, ihre Baumaterialien in ihren Vorgärten und Höfen unterzubringen. Wo solche nicht vorhanden sind, die Straße nur soweit in Anspruch zu nehmen, als es unbedingt sein muß und damit ein Verkehr noch möglich ist. Unsere durch das in den letzten Wochen herrschende nasse Wetter aufgeweichten Straßen werden durch das Auslaufenlassen von Bauwasser von vielen Bauherren und Bauunternehmern noch mehr durchnäßt und teilweise in Schlamm verwandelt, so daß der Verkehr dort teilweise lahm liegt. Wir bitten im Interesse aller Mitbürger, diese Unsitten zu unterlassen.
c) An die Eltern
Haltet Eure Kinder von den gemeindlichen Grünanlagen ab. Es wurde in letzter Zeit beobachtet, daß Kinder in die Anlagen eingedrungen sind und dabei die Hecken schwer beschädigt haben. Das Nachwachsen dauert sehr lange. An beschädigten Anlagen kann man keine Freude haben und sie stören das Ortsbild.
d) An die PKW-Besitzer
Viele PKW-Besitzer parken ihre Wagen teilweise auf den Bürgersteigen und machen dadurch ein Begehen derselben unmöglich. Das Parken auf den Bürgersteigen ist verboten. Hierauf machen wir nochmals aufmerksam und bitten das Verbot zu beachten.
e) An die Hundehalter
Laßt eure Hunde zu Hause und haltet sie eingesperrt. Die Verunreinigung der Grünanlagen und Bürgersteige hat ein erschreckliches Maß angenommen. Man kann seinen Mitbürgern nicht zumuten, den eigenen Dreck zu fegen.
Diese Bitten kosten kein Geld, lediglich den Willen zur Erfüllung und damit auch die Beachtung von Verboten. Wir würden uns freuen, wenn man unsere Bitten beachten würde.
Gemeinde Verwaltung
gez.: LEBHERZ
Bürgermeister