Bei falscher Badehose bis zu 14 Tage ab ins Kittchen

Das Rheinstrandbad war früher ein Magnet für Besucher aus Nah und Fern – Rigide Vorschriften für Badegäste

Im Sommer des Jahres 1928 besuchten samstags und sonntags nahezu 10.000 Badegäste, zumeist ''Überrheiner'' aus Neckarau und Rheinau, das Altriper Rheinstrandbad. Das Strandbad zog sich unterhalb der Fähranlegestelle auf 900 Meter Länge entlang einer bis zur Flussmitte reichenden Kiessandbank hin.

Obwohl die Gierfähre pausenlos fuhr, stauten sich auf badischer Seite die Badelustigen. Von den nachdrängenden Menschenmassen wurden nicht wenige ins Wasser gedrängt. Die Gemeinde Altrip, die in jener Zeit noch keine 3000 Seelen zählte, stand der Situation ziemlich hilflos gegenüber. Der einzige Ortspolizist zeigte sich zwar täglich am Strand, konnte jedoch die rapide Zunahme von Diebstählen nicht verhindern. Hinzu kam, dass Badegäste sich häufig an den Rettungsnachen der Fähre klammerten und sich so bis nahe an die Schifffahrtsrinne ziehen ließen. Sogar an die Seile der in Betrieb befindlichen Buchtnachen ''hängten'' sie sich an.

Strandbad-Stimmung in den 1930er Jahren, links der frühere „Kassenchef“ Altrips, Willi Hochlehnert. Strandbad-Stimmung in den 1930er Jahren, links der frühere „Kassenchef“ Altrips, Willi Hochlehnert.

1930 bildete Bürgermeister Karl Baumann eine Strandbadkommission, der Gemeinderat erließ eine Strandbadordnung. Doch die Regierung der Pfalz lehnte die Badeordnung ab, da dies nicht Angelegenheit der Gemeinde sei. Auch das Angelverbot im Strandbereich musste ''höhernorts'' entschieden werden. Die Gemeinde steckte die Badezone mit Döpper ab und mit Klingelzeichen wurde das Ende des Badebetriebs angezeigt. Baden außerhalb der markierten Zone war verboten. Sobald das Glockenzeichen ertönte, musste man sich ''raschestmöglich ankleiden und unverzüglich das Bad verlassen.'' Gemeindliche Ordnungshüter sorgten für die Einhaltung der Vorschriften. Das Bezirksamt Ludwigshafen erließ ebenfalls eine Strandbadordnung und die Regierung der Pfalz forderte von der Gemeinde den Zusatz: ''Es ist verboten, sogenannte Dreiecksbadehosen zu tragen.'' Für Zuwiderhandlungen war übrigens eine Haftstrafe bis zu 14 Tagen vorgesehen.

Im November 1930 musste Altrip wegen der katastrophalen Finanzlage infolge der hohen Arbeitslosigkeit die Gemeindebiersteuer und die Bürgersteuer, auch Pro-Kopf-Steuer genannt, einführen. In dieser Situation brachte der Strandbadbetrieb nicht nur den Fährpächtern willkommene Einnahmen, sondern auch Altriper Händler profitierten davon. Und die Gemeinde legte einen gebührenpflichtigen Parkplatz nebst Fahrradwache an.

Dem Altriper ''Storchen''-Wirt wurde ein Sommerrestaurant genehmigt und so entstanden ein, heute noch stehendes, festes Verkaufshäuschen und einige Umkleidekabinen. Die Freiwillige Sanitätskolonne vom Roten Kreuz errichtete zudem ein Wachhäuschen. Lange Zeit versuchte auch der Dirigent des katholischen Kirchenchors, Hans Schmitt, die Genehmigung zum Bau einer Wirtschaft zu erlangen. Doch das Bezirksamt wollte nur einen Sommerbetrieb genehmigen. Schmitt wies gar darauf hin, dass die Katholiken endlich auch einmal einen katholischen Wirt haben wollten, um sich unter ''ihresgleichen'' wohlfühlen zu können. Doch blieb die Genehmigungsbehörde hart.

Großen Ärger verursachte mittlerweile das Fahrverbot auf dem Strandbadweg und der Parkplatz. Die Städter sprachen von Abzockerei und mutmaßten gar, dass die Altriper mit den Einnahmen ihren Wasserturm abzahlen wollten. Die Badegäste wanderten teilweise an den Rheinstrom bei der Wirtschaft ''Zum weißen Häusl'' auf Rheingönheimer Gemarkung ab.

Dort bestand zwar auch ein Parkzwang, doch war das Parken kostenfrei. Nach 1945 gab es noch einmal für wenige Jahre einen Massenandrang am Rheinstrandbad, schließlich aber beendete die zunehmende Rheinverschmutzung jeglichen Badebetrieb. Seither tummeln sich Altriper und ''Auswärtige'' an der ''Blauen Adria''.

(Wolfgang Schneider | Juli 2000)
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