Am 20. März 1931 kam es in der Gemeinde anlässlich der Neuverpachtung der gemeindlichen Rheinfähre an den Schiffer Philipp Hört zu erheblichem Ärger unter den Fährbenutzern.
Die Gemeinde hatte nämlich festgelegt, dass Fahrkarten nicht direkt an der Fähre, sondern in der Privatwohnung des Fährmannes abgeholt werden mussten. Für viele Nutzer erwies sich diese Regelung als äußerst unpraktisch, da die Wohnung nicht immer besetzt war und sie mitunter lange Zeit vergeblich warteten. Häufig war über Stunden hinweg niemand anzutreffen, sodass die benötigten Karten gar nicht erworben werden konnten.
Selbst wenn die Frau des Fährmannes zu Hause war, kam es zu Schwierigkeiten, weil sie nicht immer genügend Kleingeld zum Herausgeben bereithielt. Währenddessen befand sich auf dem Fährschiff der Gehilfe des Pächters, der eine gut gefüllte Kasse für den Verkauf von Einzelfahrscheinen bei sich trug. Für viele Fahrgäste war es daher kaum nachvollziehbar, warum der Kartenverkauf nicht einfach direkt auf der Fähre erfolgte.
(Fakten: Wolfgang Schneider, 2006)


