War das Leben im 17. und 18. Jahrhundert ohnehin schon schwer durch die vielen Kriege, Hungersnöte, Truppeneinquartierungen und Epidemien, so kamen für die tief liegenden Rheingemeinden auch noch einige größere „Totalüberschwemmungen“ hinzu. Die verarmten Fischer in der Region nutzten die Notsituation immer wieder aus, um sich zu bereichern.

Hochwasser am Rhein
Obwohl ein gesetzlich garantierter Bergelohn zugesichert war, verschwand das Strandrecht erst im 19. Jahrhundert nach und nach aus dem Bewusstsein des Volkes und galt fortan allgemein als strafbare Handlung. Die ertappten Frevler versuchten auch damals noch, ihre Beutezüge mit dem alten Strandrecht ihrer Vorfahren zu rechtfertigen.
Nach den von Oberlehrer Karl-Otto Braun aus Oppau ausgewerteten Akten wurde in unserer Gegend das Strandrecht von den Fischern aus Altrip, Mannheim, Oppau, Edigheim und Roxheim ausgeübt. Wobei zur Ehrenrettung der Altriper erwähnt sei, dass sich die Roxheimer Fischer bei Hochwasser ganz besonders am fremden Unglück bereicherten. So zerstörten die Roxheimer auf der Petersau gar die Deiche um die Lachen (Fischteiche) des dortigen Gutspächters, um den Fischzug zum Roxheimer Altrhein zu leiten.
Wolfgang Schneider, 2002


