Nach der politischen Entmachtung der Fürstenhäuser im Zuge der Novemberrevolution 1918 war die Frage, wie mit dem Vermögen der Fürstenhäuser umzugehen sei, offen geblieben. Im Kern ging es um die Klärung, in welchem Umfang es sich jeweils um Privat- oder Staatsvermögen handelte.
Da bereits verschiedene Gerichtsverfahren geführt worden waren, wurde eine politische Lösung für die Länder des Deutschen Reiches immer drängender.

Werbung für ein Ja beim Volksentscheid zur Fürstenenteignung, Juni 1926
(Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-00685 / Pahl, Georg)
Die Zahl der positiven Voten beim anschließenden Volksentscheid vom 20. Juni 1926 übertraf zwar diese Zahl noch: Er wurde von 14,5 Millionen und damit 36,4 % der Wahlberechtigten unterstützt. Allerdings war ein entsprechendes Gesetz zur entschädigungslosen Enteignung als verfassungsändernd erklärt worden, weshalb für eine Annahme eine absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre. Damit war der Volksentscheid gescheitert.
In Altrip lag die Wahlbeteiligung am 20. Juni 1926 bei nahezu 65 Prozent, davon stimmten 97 % für die Enteignung!
Jürgen Hajok (Fakten: Bundesarchiv, 2021 | Wolfgang Schneider, 2001)




