Im Jahr 1951 erzielte die im Besitz der Gemeinde Altrip befindliche Gierfähre bei der turnusmäßig stattfindenden jährlichen Versteigerung einen Erlös von 23.100 Mark, der in das Gemeindesäckel floss und somit eine beachtliche Einnahmequelle für die Gemeinde darstellte. Wie damals üblich, wurde der Betrieb der Fähre nicht direkt von der Gemeinde geführt, sondern jeweils für die Dauer eines Jahres an einen Fährmann verpachtet. Der Zuschlag ging bei der Versteigerung an denjenigen Bewerber, der bereit war, den höchsten Pachtbetrag zu entrichten.
Die Nutzung der Fähre war für die Bevölkerung vergleichsweise günstig. Für die Überfahrt über den Rhein mussten Fahrgäste pro Person lediglich zehn Pfennige bezahlen. Für regelmäßig pendelnde Fußgänger gab es zudem eine Monatskarte, die zum Preis von einer Mark erhältlich war und damit eine praktische und preiswerte Lösung für häufige Überfahrten bot.Eine besondere Regelung trat ebenfalls im Jahr 1951 in Kraft: Die auf der Fähre tätigen Fährleute erhielten zusätzlich die Funktion von Hilfspolizisten. Damit waren sie befugt, während des Fährbetriebs bestimmte ordnungsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen und für die Einhaltung der Vorschriften an Bord sowie im unmittelbaren Bereich der Fähre zu sorgen.
Jürgen Hajok (Fakten: Wolfgang Schneider, 2001)





