Im Jahr 1927 fasste der Gemeinderat von Altrip einen wichtigen Beschluss. Die Gemeinde führte eine neue „Gemeindliche Biersteuer“ ein.
Mit den Einnahmen aus dieser Steuer konnte die Gemeinde andere Abgaben senken. Betroffen waren die Umlagen zur Grundsteuer, Haussteuer, Gewerbesteuer und zur sogenannten Hausiersteuer.
Durch die Einführung der Biersteuer musste die Gemeinde also weniger Geld über diese anderen Steuern einnehmen. Der Beschluss sollte dazu beitragen, die Belastung in diesen Bereichen zu verringern.
(Fakten: Wolfgang Schneider, 2002)



