Kiesausbeutevertrag besiegelt

20. Februar 2026

Das heutige Naherholungsgebiet „Blaue Adria“ Anfang der 1960er Jahre.

Das heutige Naherholungsgebiet „Blaue Adria“ Anfang der 1960er Jahre. Oben links ist noch der Kiesbagger im heutigen Jägerweiher zu sehen.

Als „Rheinische Gold- und Kiesbank“ wurde die über viele Jahre hinweg reichlich sprudelnde Einnahmequelle der Gemeinde Altrip bezeichnet. Grundlage dafür war ein Kiesausbeutevertrag, den die Gemeinde am 20. Februar 1951 mit den Firmen Baumann und Karl Kief abschloss und der die wirtschaftliche Nutzung der umfangreichen Sand- und Kiesvorkommen verbindlich regelte.

Durch diesen Vertrag sicherte sich die Kommune regelmäßige Einnahmen aus dem Abbau der Rohstoffe: Für jeden gewonnenen Kubikmeter Sand und Kies erhielt sie einen Erlös von 48 Pfennig. Zusätzlich wurden auch andere verwertbare Materialien berücksichtigt – für die sogenannte Backsteinerde, die ebenfalls industriell genutzt werden konnte, zahlten die Unternehmen 40 Pfennig pro Kubikmeter.

Diese vertraglich festgelegten Abgaben machten den Rohstoffabbau zu einer äußerst lukrativen und langfristig bedeutenden Finanzquelle für die Gemeinde.

(Quelle: Wolfgang Schneider, 2001)

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