Protest gegen Wassergeld

2. November 2021

Im Jahr 1911 kam es in Altrip erstmals zu einem bemerkenswerten Schritt in der Ortsgeschichte: Insgesamt 40 Beschwerdeführer schlossen sich zusammen und versuchten, mit Unterstützung eines Rechtsanwalts gegen eine Entscheidung der Gemeinde vorzugehen. Ein derart geschlossenes und juristisch gestütztes Vorgehen der Bürgerschaft war bis dahin ohne Beispiel.

1-Mark-Stück aus dem Jahr 1909

Wurde mit diesem 1-Mark-Stück aus dem Jahr 1909 das Wassergeld bezahlt?

Konkret richtete sich der Widerstand gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines sogenannten „Wassergeldes“ für die im Jahr 1909 errichtete Brunnenanlage. Betroffen waren insbesondere die Bewohner der Luitpoldstraße, der Wilhelmstraße sowie der Schlossgasse. Sie wollten nicht akzeptieren, dass sie für die Nutzung der neuen Anlage finanziell herangezogen werden sollten. Ihrer Auffassung nach widersprach dies der in Altrip überlieferten Praxis, wonach die Kosten für Brunnenanlagen stets von der Gemeinde getragen worden waren.

Trotz dieser Einwände blieb der juristische Vorstoß letztlich ohne Erfolg. Der Königliche Verwaltungsgerichtshof in München wies die Beschwerde zurück. Die Entscheidung erging – wie zu jener Zeit üblich – „im Namen des Königs von Bayern“ und bestätigte damit die Position der Gemeinde.

Jürgen Hajok (Fakten: Wolfgang Schneider, 2001)

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