Nachdem die früheren Gierfähren bei Altrip nur für Personen und Karren zugelassen waren, erhielt die Gemeinde 1906 die Genehmigung für den Betrieb mit leichten Fuhrwerken vom Badischen Ministerium des Innern und 1907 von der Königlich-Bayrischen Regierung der Pfalz. Für den Fährbetrieb waren stets die Genehmigungen von zwei Ländern nötig, zuerst von Bayern und Baden und später von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg …