Der Altriper Gemeinderat seit 1899: Bis zum Jahr 1904 durften keine Parteien kandidieren. Es wurden aber vielfach Zweckbündnisse zur Durchsetzung ganz bestimmter Ziele geschlossen. Erstmals 1920 (nach der Ausrufung der Weimarer Republik) durften auch Frauen wählen. Zuvor lag die Zahl der Wahlberechtigten bei unter 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mitverantwortlich dafür war auch, dass zudem die männlichen Wähler in Altrip „heimatberechtigt“ sein mussten. Diese Berechtigung wurde vom Gemeinderat dann abgelehnt, wenn etwa im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit damit zu rechnen war, dass der Antragsteller und seine Familie der Armenkasse zur Last fallen würden.