Geldstrafen wegen Holzfrevel

Der Vorsteher der französischen Forstverwaltung, einer Behörde der „Hohen Interalliierten Rheinlandkommission”, verhängte vor im Jahr 1923 gegen Altriper Bürger Geldstrafen wegen Holzfrevel. Dabei verlangten die Franzosen, dass die Geldstrafen vorschussweise von der Gemeindekasse übernommen wurden. Es war dann Sache der Gemeinde, an ihr Geld im Wege des Regresses zu kommen. Für 20 Altriper Holzdiebe forderte der französische Forstvorsteher Strafen in Höhe von 284.875.000.000 Mark, fast 285 Billionen Mark oder 1325 France. Die Begleichung der Strafen zog sich hin, die Summe wurde durch den inflationsbedingten Umrechnungsfaktor immer höher. Die Gemeinde erbat Stundung, da bei den Betroffenen nichts zu holen war und die Gemeindekasse keine Gelder auszahlen konnte. Doch die Franzosen blieben hart, so kam es, dass die Gemeindekasse zwei Wochen später die geforderten France in 51 zusammengekratzten Stückelungen bar zahlte.

(Wolfgang Schneider | 2003)
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