Wohlfahrtserwerbslose müssen arbeiten

Der Altriper Gemeinderat beschloss im Jahr 1930, die Wohlfahrtserwerbslosen abwechselnd je Woche an drei Tagen zum „Baumscheibenhacken“ heranzuziehen. Auch andere „dringende Arbeiten“ mussten von den Arbeitslosen verrichtet werden. Die Arbeitslosigkeit war in Altrip damals sehr hoch, da durch die Depression der Bauwirtschaft die örtlichen Ziegeleien kaum ausgelastet waren.

(Wolfgang Schneider | Oktober 2000)
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