Entschädigungslose Fürstenenteignung

Nach der politischen Entmachtung der Fürstenhäuser im Zuge der Novemberrevolution 1918 war die Frage, wie mit dem Vermögen der Fürstenhäuser umzugehen sei, offen geblieben. Im Kern ging es um die Klärung, in welchem Umfang es sich jeweils um Privat- oder Staatsvermögen handelte.

Da bereits verschiedene Gerichtsverfahren geführt wurden, wurde eine politische Lösung für die Länder des Deutschen Reiches immer drängender.

Im März 1926 wurde ein von der KPD initiiertes und von der SPD mitgetragenes Volksbegehren zur Enteignung der Fürstenvermögen durchgeführt, das von 12,5 Millionen Wahlberechtigten unterstützt wurde und damit das erforderliche Quorum von 10 Prozent weit übertraf.

Die Zahl der positiven Voten beim anschließenden Volksentscheid vom 20. Juni 1926 übertraf zwar diese Zahl noch: Er wurde von 14,5 Millionen und damit 36,4 % der Wahlberechtigten unterstützt. Allerdings war ein entsprechendes Gesetz zur entschädigungslosen Enteignung als verfassungsändernd erklärt worden, weshalb für eine Annahme eine absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre. Damit war der Volksentscheid gescheitert.

In Altrip lag die Wahlbeteiligung am 20. Juni 1926 bei nahezu 65 Prozent, davon stimmten für die Enteignung 97 %!

Werbung für ein Ja beim Volksentscheid zur Fürstenenteignung, Juni 1926
(Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-00685 / Pahl, Georg)
Werbung für ein Ja beim Volksentscheid zur Fürstenenteignung, Juni 1926 (Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-00685 / Pahl, Georg)

Jürgen Hajok (Quellen: Bundesarchiv, 2021 | Wolfgang Schneider, 2001)
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