Im Jahr 1911 versuchten erstmals in der Altriper Geschichte 40 Beschwerdeführer mit anwaltschaftlicher Hilfe gegen eine Entscheidung der Gemeinde vorzugehen.
Die Bewohner der Luitpold- und Wilhelmstraße sowie der Schlossgasse wollten nicht einsehen, dass sie für die 1909 angelegte Brunnenanlage ein „Wassergeld“ zahlen sollten, da traditionsgemäß in Altrip die Brunnenkosten von der Gemeinde getragen wurden.
„Im Namen des Königs von Bayern“ wurde jedoch die Beschwerde vom Königlichen Verwaltungsgerichtshof in München verworfen.