Einladung zur Mitgliederversammlung 2020

Zu der am Mittwoch, den 19. August 2020, um 19.00 Uhr im Saal 1 des Regino-Zentrums stattfindenden 

Mitgliederversammlung

werden die Mitglieder des Heimat- und Geschichtsvereins recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts der Vorstandschaft für das Jahr 2019
  2. Entgegennahme des Kassenberichts für das Jahr 2019
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Entlastung der Vorstandschaft
  5. Wahl der Vorstandschaft
  6. Wahl der Beisitzer
  7. Wahl der Rechnungsprüfer
  8. Festlegung der Veranstaltungen für das Jahr 2020
  9. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
  10. Verschiedenes

Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vor der Versammlung an den Vorsitzenden Alois Eitl, Engelsstr. 7, 67122 Altrip, zu richten.

Wir würden uns freuen, wenn wir recht viele Mitglieder zu dieser Versammlung begrüßen könnten.

Wegen der andauernden Corona-Pandemie werden die Teilnehmer gebeten, sich formlos schriftlich anzumelden, um eine konforme Bestuhlung sicher zu stellen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 16. August 2020 an Alois Eitl, Engelsstraße 7, 67122 Altrip oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Vielen Dank! 

Altrip, den 24. Juli 2020
Heimat- und Geschichtsverein Altrip e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Eitl
1.Vorsitzender

HINWEIS:
Bitte tragen Sie beim Betreten des Regino-Zentrums eine Mund-Nasen-Bedeckung!

 

Mitgliederversammlung 2017 
Mit der Veröffentlichung dieser Einladung im Amtsblatt Nr. 30/2020 am 24. Juli 2020 gilt die Mitgliederversammlung als satzungsgemäß einberufen. (aus §6 der Satzung: […] Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Altrip und schriftlich an die Mitglieder, welche außerhalb von Altrip ihren Wohnsitz haben. […] Die Einberufung und die Veröffentlichung hat spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung zu erfolgen. […] Anträge an die Versammlung sind mindestens eine Woche vor der Versammlung an den Vorsitzenden zu richten. […])

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