Öffentliche Impfung

Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip

Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 9. April 1964 | 5. Jahrgang - Nummer 15 


Öffentliche Impfung für das Jahr 1964 – Pockenschutzimpfung

Die öffentliche Impfung 1964 findet in hiesiger Gemeinde am Montag, dem 13. April 1964, um 8.30 Uhr statt, die Nachschau am darauffolgenden Montag, dem 20. April 1964, um die gleiche Zeit in der Maxschule, Saal 2.

Der Impfung 1964 sind zu unterziehen:

  1. alle Kinder, die im Kalenderjahr 1963 geboren sind,
  2. alle Kinder, die früher geboren sind und in den Vorjahren zurückgestellt waren oder die Impfung erfolglos geblieben ist, und
  3. alle Schulkinder des Geburtsjahrganges 1952.

Die Erziehungsberechtigten haben für das rechtzeitige Erscheinen der Impflinge an den festgesetzten Zeiten zur Impfung und Nachschau Sorge zu tragen. Bei ansteckenden Krankheiten oder sonstigen Ursachen, die eine Verhinderung an der Teilnahme der Impfung zur Folge haben, ist rechtzeitig ein ärztliches oder behördliches Zeugnis dem Bürgermeisteramt vorzulegen. Die bereits zugestellten "Verhaltungsmaßregeln” sind genau zu beachten und zum Impftermin mitzubringen.

ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS !

Der zur Unterrichtung des Impfarztes vorgesehene Abschnitt des Impfformulares ist von den Eltern der Impfpflichtigen ausgefüllt und unterschrieben zur Impfung vorzulegen.

Privatärztliche Impfung

  1. bei Herrn Dr. Horn
    in der Woche vom 6.4. - 11.4.1964
  2. b) bei Herrn Dr. Walter
    in der Woche vom 6.4. - 11.4.1964

Voranmeldung bei den beiden Ärzten erbeten.


 Impfstelle nach einigen Tagen, woraus später die früher typische Impfnarbe entstand. (Foto: wikipedia.org)Impfstelle nach einigen Tagen, woraus später die früher typische Impfnarbe entstand. (Foto: wikipedia.org)

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