Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 21. September 1967 | 8. Jahrgang - Nummer 38
Grundstückslagewerte (Richtwerte)
Der Gutachterausschuß für den Landkreis Ludwigshafen a. Rh. hat gemäß § 143 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes BBauG - vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 241) für das gesamte Gemeindegebiet folgende durchschnittliche Grundstückslagewerte (Richtwerte) ermittelt:
Stand 31. Dezember 1966
Diese Richtwerte sind in der Gemeinde für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ludwigshafen a. Rh. - Zimmer 28 - Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 143 Abs. 5 BBauG) wird besonders hingewiesen.
Ludwigshafen a. Rh., 13. 9. 1967
LANDRATSAMT
- Gutachterausschuß -