Im Jahre 1916 hat sich der damalige Bürgermeister Ignatz Baumann bemüht, für die Gemeinde Altrip ein eigenes Wappen zu erhalten. Bis 1883 führte die Gemeinde Altrip einen eigenen Stempel, der mit der Inschrift "Bürgermeisterei Altrip" und einem schräg liegenden Anker versehen war. Ab 1883 wurde das vorgeschriebene Siegel der Landesherrschaft verwendet, das ein Schild mit den bayerischen Rauten, der Inschrift "Gemeinde Altripp" und mit "Königreich Bayern" umschrieben war. Ab 1912 wurde dann Altrip nur noch mit einem "p" geschrieben und nach dem 9. November 1918 hieß die Umschrift "Freistaat Bayern" und Altrip erhielt noch den Zusatz "am Rhein".
In früheren Zeiten (Urkunden aus dem Jahre 1772 bis 1789 bezeugen dies) wurde ein Gerichtssiegel benutzt, das dem heutigen Wappen sehr ähnlich ist, wie der königliche Professor Otto Hupp aus dem bayerischen Schleißheim dem Bürgermeister Baumann auf Anfrage bestätigte und auch gleich einen Entwurf anfertigte.
So wurde dann am 30. August 1916 beim königlichen Staatsministerium des Innern in München der Antrag auf Genehmigung gestellt.
Am 26. Juli 1917 kam die Mitteilung, daß für ein eigenes Wappen "kein genügenter Anlaß besteht; das Gesuch eignet sich daher nicht zur Berücksichtigung". Bürgermeister Baumann versuchte dann noch mit Unterstützung des Großh. badischen Landesarchivs Karlsruhe und dem Stadtobersekretär Günther am 31. August 1917 "im Namen der Gemeindeverwaltung Altrip erbietigst um geneigte Erwirkung der Allerhöchsten Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens im Gnadenweg".
Die niederschmetternde Antwort des königlichen Staatsministeriums des Innern aus München ließ nicht lange auf sich warten. Schon am 12. Dezember 1917 wurde mitgeteilt, dass "das Gesuch der Gemeinde Altrip um Neuverleihung eines Wappens sich nicht zur Vorlage an Allerhöchster Stelle eignen würde".
Erst acht Jahre später, im Jahre 1925, griff der damals im Amt befindliche Bürgermeister Adam Jacob die leidige Wappenfrage wieder auf, als das Bezirksamt Ludwigshafen alle Gemeinden des Bezirks aufgefordert hatte, die Akten über die Gemeindesiegel vorzulegen. Der Gemeinderat fasste am 13. Januar 1925 den einstimmigen Beschluss, "nach Kenntnisnahme der in dieser Angelegenheit während des Krieges geführten Verhandlungen, die Einführung des erstrebten Ortswappens für die Gemeinde Altrip zu fördern".
Der Heraldiker Professor Otto Hupp wurde nochmals gebeten, einen Entwurf zu fertigen. In dem geführten Schriftverkehr wurde von diesem angeregt, die Wiederaufnahme des alten Gerichtssiegels anzustreben.
In der Stellungnahme des bayerischen Staatsarchivs Speyer wurde dem unter Buchstabe B gemachten Entwurf von Hupp der Vorzug gegeben, weil "das selbe unter Berücksichtigung der Motive des einstigen Altriper Gerichtssiegels mit der Erinnerung an die frühere und jetzige politische Zugehörigkeit Altrips die örtliche Note "Anker" in idealer Weise künstlerisch verbindet".
Auch der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 14. August 1925 diesem Vorschlag angeschlossen, da "sich dieses Wappen in seinem Inhalt und in seiner Formen auf das Siegel des Altriper Gerichts gründet; es gibt geschichtlich Treu und künstlerisch ansprechend Kunde von der früheren und jetzigen Zugehörigkeit Altrips zu Pfalz-Bayern in Verbindung mit dem örtlichen Sonderzeichen, dem Anker".
Am 18. August 1925 wurde der Antrag beim Bezirksamt Ludwigshafen am Rhein gestellt. Über die Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, in Speyer wurde am 31. August 1925 der Antrag dem Staatsministerium des Innern in München vorgelegt.
Die Genehmigung ist unter dem Aktenzeichen 3008 e 72 am 2. Januar 1926 erteilt worden. Entgegen den Vorstellungen des Bürgermeisters Jacob durfte die Umschrift nur "Bürgermeisteramt Altrip" lauten, Zusätze wie "in der Pfalz" oder "am Rhein" durften nicht geführt werden. Nachdem die in Bezug auf die Umschrift geänderte Vorlage über das Bezirksamt Ludwigshafen nach München gesandt wurde, hat das Staatsministerium des Innern mit Entschließung vom 15. März 1926 die Wappenbeschreibung dergestalt abgeändert, dass vor dem Wort "geteilten" das Wort "schräg" eingeführt wird.
Die Beschreibung des Wappens lautet:
Im schwarzen Felde hält ein goldener Löwe mit den Vorderpranken einen auf grünem Grunde stehenden schräg geteilten Wappenschild, der oben die bayerischen Rauten, unten einen goldenen Anker in Rot aufweist.
Die Umschrift wurde nach dem 2. Weltkrieg in "Gemeinde Altrip" geändert.
Nicht so lange dauerte es bei der Einführung einer eigenen Gemeindeflagge. Der Gemeinderat hat am 29. April 1983 einen entsprechenden Beschluss gefasst, und vom Landesarchiv in Speyer wurde am 12. Juni 1983 ein Gutachten von Oberarchivrat Dr. Debus gefertigt. Es wird darin empfohlen, die Flagge der Gemeinde als Banner und Hissflagge zu führen. Sie ist von Blau und Gelb und Blau im Verhältnis 3 : 5 : 3 gespalten bzw. geteilt, darin das Wappen der Gemeinde Altrip.
Die Genehmigung wurde am 13. Juni 1983 bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt beantragt, und schon am 1. August des gleichen Jahres wurde die Urkunde zur Neueinführung einer eigenen Flagge der Verwaltung übersandt.
Am 17. September 1983 ist anlässlich der Kerweeröffnung die neugeschaffene Gemeindefahne den Bürgern der Gemeinde Altrip vorgestellt worden.
Seit dieser Zeit zeigt diese Fahne die wichtigen Ereignisse und Veranstaltungen der Gemeinde Altrip an.